Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,862
BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90 (https://dejure.org/1990,862)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1990 - RiZ 2/90 (https://dejure.org/1990,862)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 (https://dejure.org/1990,862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundesrechnungshof - Gleitzeit - Kernarbeitszeit - Richterliche Unabhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine Festsetzung von Dienststunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 113, 36
  • NJW 1991, 1103
  • MDR 1991, 534
  • NJ 1991, 133
  • Rpfleger 1991, 102
  • ZBR 1991, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
    Der Weg zum Richterdienstgericht ist vielmehr nur eröffnet, wenn die Behauptung einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit - unbeschadet der sachlichen Berechtigung dieses Vorwurfs - nachvollziehbar ist (st. Rspr., s. etwa Senatsurteil BGHZ 90, 41, 43).
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
    Es genügt jede Einflußnahme der dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich auch nur mittelbar auf die Tätigkeit des Richters auswirkt (st. Rspr., s. etwa Senatsurteil BGHZ 93, 238, 241).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
    Aus seiner Unabhängigkeit - Art. 97 GG - folgt jedoch, daß er, soweit nicht bestimmte Tätigkeiten seine Präsenz erfordern (Sitzungen, Beratungen, Abwicklung des Dezernats, Sofort- und Eilsachen), seine Arbeit nicht innerhalb fester Dienstzeiten und nicht an Gerichtsstelle zu erledigen braucht (BVerwG Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - DRiZ 1981, 470; Beschluß vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 - NJW 1983, 62 f.; Schmidt/Räntsch DRiG 4. Aufl. § 46 Rdn. 42 und § 71 Rdn. 21 a; vgl. auch Thomas Richterrecht S. 149).
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
    Der Begriff der "Maßnahme der Dienstaufsicht" setzt nicht voraus, daß sich die dienstaufsichtführende Stelle unmittelbar an den Anfechtenden gewandt hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84 - DRiZ 1984, 445 f.).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 95.78

    Fürsorgepflicht - Gleichbehandlungsgrundsatz - Essenszuschuß - Richter - Land

    Auszug aus BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
    Aus seiner Unabhängigkeit - Art. 97 GG - folgt jedoch, daß er, soweit nicht bestimmte Tätigkeiten seine Präsenz erfordern (Sitzungen, Beratungen, Abwicklung des Dezernats, Sofort- und Eilsachen), seine Arbeit nicht innerhalb fester Dienstzeiten und nicht an Gerichtsstelle zu erledigen braucht (BVerwG Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - DRiZ 1981, 470; Beschluß vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 - NJW 1983, 62 f.; Schmidt/Räntsch DRiG 4. Aufl. § 46 Rdn. 42 und § 71 Rdn. 21 a; vgl. auch Thomas Richterrecht S. 149).
  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Aus der nach Art. 97 GG gewährleisteten Unabhängigkeit des Richters folgt, dass er grundsätzlich seine Arbeit nicht innerhalb fester Dienstzeiten und nicht an der Gerichtsstelle erledigen muss (BGH, Urteil vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38 ff.; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 2/01, NJW 2003, 282; Urteil vom 21. Oktober 2010 - RiZ(R) 5/09, DRiZ 2011, 66 Rn. 24).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 06.10.2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169, vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16.11.1990 - RiZ 2/90, NJW 1991, 1103, jeweils mwN).

    Der Richter ist nichtverpflichtet, bei seiner Tätigkeit feste Dienstzeiten einzuhalten und kann seine Arbeitszeit selbst gestalten (BVerwG, Urteil vom 18.02.1981 - 6 C 95/78, DRiZ 1981, 470; Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, NJW 1983, 62; so auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90,NJW 1991, 1103).

    Der Richter hat seine ganze Kraft dem Amt zu widmen (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90 NJW 1991, 1103); es ist weder möglich noch Aufgabe der Dienstaufsicht noch des Dienstgerichts für Richter mathematische oder statistische Zahlen vorzugeben, ab denen ein Vorhalt gerechtfertigt ist.

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

    Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende

    Art. 97 GG, den der Kläger in diesem Zusammenhang hierfür unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 (DRiZ 1991, 61 = NJW 1991, 1103) in Anspruch nimmt, spricht nicht von sachlicher Unabhängigkeit, sondern von richterlicher Unabhängigkeit, die die sachliche und die persönliche Unabhängigkeit des Richters umfasst und nicht nur die Art und Weise seiner Aufgabenerledigung regelt, sondern konstitutiv seinen Status definiert.

    Art. 92 und 97 GG, aus denen nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bundesgerichtshofs unmittelbar von Verfassungs wegen die Freiheit der Richter von der Geltung arbeitszeitlicher Regelungen als Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit abzuleiten ist, sind auf den Kläger nicht anwendbar (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1987 - BVerwG 2 C 57.86 - BVerwGE 78, 211 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 - a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1941
BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89 (https://dejure.org/1990,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1990 - 1 WB 86.89 (https://dejure.org/1990,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1990 - 1 WB 86.89 (https://dejure.org/1990,1941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Alkoholverbot - Bundesminister der Verteidigung

  • rechtsportal.de

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 349
  • NJW 1991, 1317
  • NVwZ 1991, 579 (Ls.)
  • ZBR 1991, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Demnach können die staatsbürgerlichen Rechte der Soldaten im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch die gesetzlich begründeten Soldatenpflichten beschränkt werden (BDHE 5, 231; BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]).

    Werden einem Soldaten in Ausformung seiner Pflicht zum treuen Dienen besondere Pflichten auferlegt, so bleibt in diesem Bereich den zuständigen militärischen Vorgesetzten ein Raum, den sie unter militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen ausfüllen können (BVerwGE 46, 1, 3) [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72].

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht (BVerfGE 80, 137, 152 f.) [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85].

    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 04.11.1975 - I WB 59.74
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Materiell ist die Auferlegung von Einzelpflichten aber nur dann verfassungskonform, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfGE 80, 137, 152 f. [BVerfG 06.06.1989 - 1 BvR 921/85]; BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

    Je stärker allerdings durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen muß der Soldat auch im außerdienstlichen Bereich hinnehmen, oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Soldaten ist, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Belange zu stellen (BVerwGE 53, 83, 86) [BVerwG 04.11.1975 - I WB 59/74].

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Ein Alkoholverbot einige Zeit vor Dienstbeginn ist nichts Außergewöhnliches, wenn die Art des Dienstes Nüchternheit bei Dienstbeginn erfordert (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 Allgemeine Dienstanweisung für Bundesbahnbeamte vom 1. Januar 1977; BVerwGE 67, 61 für waffentragende Beamte des Zolldienstes).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Es ist nicht die Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Auffassung von der Zweckmäßigkeit militärischer Befehle an die Stelle der zuständigen Vorgesetzten zu setzen (BVerwGE 43, 179).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Das heißt, alle Rechtsnormen, die formell und materiell der Verfassung entsprechen, schränken die Handlungsfreiheit zulässigerweise ein (BVerfGE 6, 32).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Diese Pflicht obliegt den Soldaten nicht nur im Dienst, sondern auch außerhalb des Dienstes (BVerwGE 73, 81; 83, 60).
  • BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71

    Haarnetz-Erlass

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Da es sich um eine Daueranordnung handelt, ist der in der Beschwerde vom 25. Juli 1988 enthaltene Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch nicht als verspätet anzusehen (BVerwG Beschlüsse vom 17. Mai 1972 - 1 WB 125/71 - und vom 11. Dezember 1984 - 1 WB 153/83).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 2 WDB 1.83

    Irokesenhaarschnitt - §§ 7, 17 SG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Eine Auferlegung von Pflichten mit dieser Zielsetzung kann aus der Pflicht des Soldaten zum treuen Dienen abgeleitet werden (BVerwGE 76, 66).
  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89
    Diese Pflicht obliegt den Soldaten nicht nur im Dienst, sondern auch außerhalb des Dienstes (BVerwGE 73, 81; 83, 60).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 2 WD 23.84

    Search and Rescue-Kommandoführers - Bereitschaftsdienst - Alkoholkonsum -

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 WB 24.90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 153.83

    Versäumung der Beschwerdefrist - Untätigkeitsantrag - Dauermaßnahme -

  • BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81

    Befehl - Dienstlicher Zweck - Repräsentationsveranstaltung der Bundeswehr -

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Das Soldatengesetz definiert den Begriff "Befehl" nicht, sondern setzt ihn mit dem gleichen Inhalt voraus, wie er in § 2 Nr. 2 WStG festgelegt ist (stRspr.: vgl. u.a. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - <BVerwGE 86, 349 = NZWehrr 1991, 69 = NJW 1990, 1317 = NVwZ 1991, 579 [LS] = ZBR 1991, 152 [LS]>).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Dabei wird der Begriff "Befehl" weder in der Vorschrift noch sonst im Soldatengesetz näher bestimmt, sondern mit gleichem Inhalt wie in § 2 Nr. 2 WStG vorausgesetzt (stRspr.: vgl. u.a. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - <BVerwGE 86, 349 [350] = NZWehrr 1991, 61 = NJW 1990, 1317 = NVwZ 1991, 579 [LS] = ZBR 1991, 152 [LS]>, Urteile vom 22. Juni 2004 - BVerwG 2 WD 23.03 - <NZWehrr 2005, 83 = DokBer 2005, 43> und vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 TaBV 23/07

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Betriebsvereinbarung,

    Denn es liegt auf der Hand, dass es sowohl vom Zeitfaktor als auch vom Umfang der genossenen Alkoholmenge her Freiräume für einen Alkoholgenuss gibt, durch den dienstliche Belange nicht berührt werden (BVerwG - 1 WB 86/89 -, NJW 1991, 69-72).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Das Soldatengesetz definiert den Begriff "Befehl" nicht, sondern setzt ihn mit dem Inhalt, wie er in § 2 Nr. 2 WStG normiert ist, voraus (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - BVerwGE 86, 349 und Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).
  • VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; förmliches Disziplinarverfahren;

    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein umfassendes Grundrecht; deshalb ist es nicht gerechtfertigt, bestimmte Verhaltensweisen, sofern sie sich ihrerseits im Rahmen der Rechtsordnung halten, vom Grundrechtsschutz auszunehmen (BVerwG, B. v. 08.11.1990, 1 WB 86/89, BVerwGE 86, 349-355).

    Dabei gilt, je stärker durch das Freizeitverhalten die dienstlichen Belange berührt werden, desto mehr Beschränkungen sind auch im außerdienstlichen Bereich hinzunehmen oder umgekehrt, je stärker der mit einem Verbot verbundene Eingriff in die Freizeitsphäre des Beamten wirkt, desto höhere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeit der Beeinträchtigungen dienstlicher Belange zu stellen (vgl. auch BVerwG, B. v. 08.11.1990, 1 WB 86/89 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht;

    Das Soldatengesetz definiert den Begriff "Befehl" nicht, sondern setzt ihn mit dem Inhalt, wie er in § 2 Nr. 2 WStG normiert ist, voraus (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - BVerwGE 86, 349 = NZWehrr 1991, 69 und Urteil vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1 = EuGRZ 2005, 636 = NJW 2006, 77 ).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2005 - 15 U 210/04

    Luftkaskoversicherung: Leistungsfreiheit für durch einen alkoholisierten

    Mit Rücksicht auf die besondere Verantwortung der Luftfahrzeugführer, der von einem Flug ausgehenden Gefährlichkeit nicht nur für Materialwerte und die mitfliegenden Personen, sondern auch die Bevölkerung und der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkoholgenuss hat das Bundesverwaltungsgericht einen Befehl an Luftfahrzeugführer, 12 Stunden vor Flugbeginn keinen Alkohol zu sich zu nehmen, als rechtmäßig angesehen (NJW 1991, 1317).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89, BVerwG 1 WB 87.89 und BVerwG 1 WB 88.89 - sowie vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 84.89 -, der einen Kapitänleutnant des ... geschwaders ... betraf) die Rechtmäßigkeit der einschlägigen Befehlsgebung des Bundesministers der Verteidigung festgestellt und zur Begründung ausgeführt (BVerwG 1 WB 86.89):.
  • BVerwG, 03.08.1994 - 2 WD 18.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen -

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in mehreren Entscheidungen (Beschlüsse vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 - <BVerwGE 86, 349 [ff.]> und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 84.89 -) die Rechtmäßigkeit der einschlägigen Befehlsgebung des Bundesministers der Verteidigung, wonach Führern und Besatzungsangehörigen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr der Alkoholgenuß zwölf Stunden vor Flugbeginn generell verboten ist und nur in absolut nüchternem Zustand geflogen werden darf, festgestellt und zur Begründung u.a. ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 74.91

    Vorzeitige Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestands und Verhängung eines

    Die Sicherheit des Luftverkehrs über der Bundesrepublik Deutschland ist ein sehr hohes Gut, das es unbedingt zu schützen gilt (vgl. Beschluß vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 86.89 -).
  • BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 148.90

    Wehrrecht - Dienstreise - Anordnung eines bestimmten Beförderungsmittels -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2289
BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90 (https://dejure.org/1990,2289)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1990 - 1 WB 61.90 (https://dejure.org/1990,2289)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1990 - 1 WB 61.90 (https://dejure.org/1990,2289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Homosexuelle Soldaten - Truppenausbilder

  • rechtsportal.de

    WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3 § 21
    Keine Verwendung homosexueller Soldaten als Ausbilder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 355
  • NJW 1991, 1127
  • NVwZ 1991, 580 (Ls.)
  • ZBR 1991, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 113.78

    Eignung und Verwendung eines Soldaten als Vorgesetzter - Ausschluss der weiteren

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90
    Damals hat der Senat die entsprechenden Erwägungen des BMVg gebilligt (BVerwGE 63, 286).

    Ob eine homosexuelle Neigung auch heute noch die Beförderungseignung unabhängig von der konkreten Verwendung ausschließt (vgl. BVerwG JZ 1976, 444 und dazu BVerwGE 63, 286, 288) [BVerwG 25.10.1979 - 1 WB 113/78], hat der Senat nicht zu entscheiden.

  • BVerwG, 16.02.1976 - 6 B 83.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderungseignung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90
    Ob eine homosexuelle Neigung auch heute noch die Beförderungseignung unabhängig von der konkreten Verwendung ausschließt (vgl. BVerwG JZ 1976, 444 und dazu BVerwGE 63, 286, 288) [BVerwG 25.10.1979 - 1 WB 113/78], hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90
    Das Urteil, ob ein Soldat für eine bestimmte Verwendung geeignet ist, hängt von zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen ab (BVerwGE 86, 70}. Ist der einer Eignungsprognose zugrunde liegende Sachverhalt unstreitig, so steht dem Vorgesetzten bei der Entscheidung darüber, ob ein Eignungsmangel vorliegt, ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen des von dem Soldaten erstrebten Dienstpostens auszufüllen hat (vgl. BVerwGE 86, 251 [BVerwG 15.02.1990 - 1 WB 36/88]).
  • BVerwG, 30.05.1985 - 1 WB 18.84

    Wehrrecht - Soldat - Verwendungsentscheidung - Kommunales Wahlmandat

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90
    Über die Verwendung der Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte vielmehr nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 83, 19 f.).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 WB 76.87
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 61.90
    Das Urteil, ob ein Soldat für eine bestimmte Verwendung geeignet ist, hängt von zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen ab (BVerwGE 86, 70}. Ist der einer Eignungsprognose zugrunde liegende Sachverhalt unstreitig, so steht dem Vorgesetzten bei der Entscheidung darüber, ob ein Eignungsmangel vorliegt, ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen des von dem Soldaten erstrebten Dienstpostens auszufüllen hat (vgl. BVerwGE 86, 251 [BVerwG 15.02.1990 - 1 WB 36/88]).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.1998 - 2 M 4436/98

    Homosexuelle; Dienstverhältnis; Berufssoldat; Bundeswehr; Führungsaufgaben;

    Deshalb beschränkt sich insoweit die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung, ob im Einzelfall der gesetzliche Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt worden ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.11.1997 - 1 WB 48/97 -, NVwZ-RR 1998, 244, 245; Beschluß vom 8.11.1990 - 1 WB 61/90 -, BVerwGE 86, 355, 356; Beschluß vom 26.11.1986 - 1 WB 117/86 - BVerwGE 83, 251, 253).

    Das BVerwG hat wiederholt entschieden, daß es rechtlich nicht zu beanstanden sei, homosexuell veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden (vgl. Beschluß vom 25.10.1979 - 1 WB 113/78 -, BVerwGE 63, 286 [= DVBl. 1980, 453]; Beschluß vom 8.11.1990, aaO; vgl. auch Beschluß vom 16.2.1976 - VI B 83.75 -, JZ 1976, 444).

    Es hat hierin angesichts des seit dem Erlaß seines Beschlusses vom 8.11.1990 (aaO) verstrichenen Zeitraums dargelegt, selbst wenn sich in Teilen der Gesellschaft die Bewertung homosexueller Neigungen seit 1990 weiter gewandelt haben und in diesem Zusammenhang eine zunehmende Toleranz zu verzeichnen sein sollte, könne jedenfalls bei auszubildenden Soldaten, insbesondere bei Wehrpflichtigen, keine allgemeine Toleranz in einem Ausmaß vorausgesetzt werden, das die Eignungserwägungen des BMVg als sachwidrig erscheinen ließe.

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 48.97

    Verfassungsrecht - Keine Diskriminierung homosexueller Soldaten durch

    Es ist rechtlich auch weiterhin nicht zu beanstanden, daß gleichgeschlechtlich veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe verwendet werden (im Anschluß an BVerwGE 86, 355 ).

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 1 WB 113.78 -, BVerwGE 63, 286 und vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 61.90 -, BVerwGE 86, 355 (ff.) m.w.N), daß es rechtlich nicht zu beanstanden ist, homosexuell veranlagte Soldaten nicht als Ausbilder in der Truppe zu verwenden.

  • VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97

    Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das

    Allerdings ist der Beklagten - trotz der im Grundsatz uneingeschränkten Kontrolle durch die 3. Gewalt (v. Münch/Kunig, GG-Kommentar, 3. Auflage, Art. 33 Rdn. 29 m.w.N.) - bei der Prüfung und Ausfüllung der Tatbestandsmerkmale aus den §§ 37 Abs. 1 und 3 SG ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 244; BVerwGE 86, 355 und 80, 224) dazu zwingt, die Prüfung darauf zu beschränken, ob der anzuwendende Begriff verkannt, der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe (etwa die des Grundgesetzes) nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder Verfahrensfehler begangen worden sind.

    Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dez. 1998 - 2 M 4436/98 - unter Bezug auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, JZ 1976, 444; BVerwGE 63, 286; BVerwGE 86, 355) ausgeführt ist, homosexuell veranlagte Soldaten könnten nicht als "Ausbilder in der Truppe" verwendet werden (S. 7 d. Beschlußabdrucks), was hier von "entscheidender Bedeutung" sei (S. 9 aaO.), hebt der Kläger mit Recht hervor, daß er sich um die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes beworben habe, die mit Bescheid vom 25.2.1998 wiederum allein unter Hinweis auf seine Homosexualität abgelehnt worden sei, wogegen er jedoch Beschwerde erhoben habe.

  • BVerwG, 23.11.1993 - 8 B 165.93

    Ausschluss der Wehrdienstfähigkeit bei offen ausgelebter und die Persönlichkeit

    Die mit der Beschwerde bezeichneten (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ) Beschlüsse vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 113.78 - (BVerwGE 63, 286) und vom 8. November 1990 - 1 WB 61.90 - (BVerwGE 86, 355) sowie das Urteil vom 30. Juli 1991 - 2 WD 5.91 - (BVerwGE 93, 143) verhalten sich nicht zur Frage der Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen.
  • BVerwG, 11.06.1993 - 2 WDB 2.93

    Wehrrechtliche Ausgestaltung des Disziplinarverfahrens gegen einen

    Des weiteren sei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1990 - BVerwG 1 WB 61.90 - zu verweisen, in der einem homosexuell veranlagten Leutnant die Versetzung in eine Ausbildungskompanie verweigert worden sei, ohne daß von einer Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis die Rede gewesen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6013
BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88 (https://dejure.org/1991,6013)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1991 - 6 C 49.88 (https://dejure.org/1991,6013)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - 6 C 49.88 (https://dejure.org/1991,6013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soldat auf Zeit - Dienstgradherabsetzung - Minderung der Übergangsbeihilfe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1991, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 25.01.1993 - 2 WDB 7.92

    Wehrdisziplinarrecht - Rechtsweg - Dienstgradherabsetzung - Übergangsbeihilfe -

    Unter Hinweis auf das Urteil des 6. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - beantragte er, die Übergangsbeihilfe des früheren Soldaten nach dem beim Ausscheiden aus dem Wehrdienst erreichten Dienstgrad Hauptmann zu berechnen.

    Die Entscheidung des 6. Revisionssenats vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - vermöge nicht zu überzeugen.

    Er sah sich jedoch durch das Urteil des 6. Revisionssenats vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - (NZWehrr 1991, 129) an einer Entscheidung zur Sache gehindert.

    Dieser Rechtsauffassung hat sich der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluß vom 2. Dezember 1992 - BVerwG 2 ER 503.92 - angeschlossen und an der vom 6. Revisionssenat im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - (Buchholz 239.2 § 12 Nr. 9 = NZWehrr 1991, 129) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung nicht festgehalten.

  • BVerwG, 10.10.1995 - 2 WDB 7.95

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Übergangsbeihilfe - Anspruch auf

    Außerdem sei davon auszugehen, daß das Wehrbereichsgebührnisamt in dem erwähnten Zeitraum von viereinhalb Jahren in gleichgelagerten Fällen entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - 6 C 49.88 - (NZWehrr 1991, 129) entschieden habe, so daß insoweit eine Selbstbindung eingetreten sei.

    Dies folgt aus § 47 Abs. 2 Satz 3." Der erkennende Senat vermag daher, anders als der 6. Revisionssenat in seinem Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - ), nicht zu erkennen, daß diese Auffassung "im Gesetz keine Stütze findet und auch im übrigen nicht zu überzeugen vermag".

    Der 6. Revisionssenat (Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - ) sah den Zweck der Vorschrift des § 75 Abs. 2 Satz 1 WDO ebenfalls in "der Sicherung der Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen" und bejahte selbst "den Verfall der einbehaltenen Übergangsbeihilfe", mithin den Verlust des Anspruchs auf Dienstzeitversorgung dem Grunde nach "im Fall der rechtskräftigen Aberkennung des Ruhegehalts".

  • BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91

    Soldat auf Zeit - Übergangsbeihilfe - Auswirkung einer Dienstgradherabsetzung

    Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe.

    Mit Schriftsatz vom 11. Juni 1991 beantragten die Verteidiger des früheren Soldaten unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - die Auszahlung des bisher einbehaltenen Restes der Übergangsbeihilfe in Höhe von 7.149,58 DM.

    Demgegenüber hat der 6. R-Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - erkannt, daß die Dienstgradherabsetzung bei einem Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, ohne eine entsprechende ausdrückliche Entscheidung des Disziplinargerichts nicht die Übergangsbeihilfe mindere; diese sei nach dem Dienstgrad zu berechnen, den der Soldat bei Beendigung seines Dienstverhältnisses bei der Bundeswehr innegehabt habe.

  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten M. die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -).
  • BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung

    Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, hindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. 458 Abs. 1 und 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls

    Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. 458 Abs. 1 und 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 2 WD 56.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Beihilfe zum Diebstahl sowie wegen

    Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Obergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -).
  • BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung

    Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3466
BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90 (https://dejure.org/1991,3466)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1991 - 2 WDB 5.90 (https://dejure.org/1991,3466)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1991 - 2 WDB 5.90 (https://dejure.org/1991,3466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Gegenvorstellung - Diziplinargerichtliches Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 9
  • NVwZ 1991, 786 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 260
  • ZBR 1991, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.11.1990 - 2 WDB 4.90

    Verdachtsgrad bei Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen gemäß § 120 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Die dagegen geführte Beschwerde des Soldaten wies der Senat durch Beschluß vom 7. November 1990 - 2 WDB 4/90 - zurück.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Akten des Senats 2 WDB 4/90 sowie auf das Vorbringen des Soldaten vom 26. November 1990 und des Bundeswehrdisziplinaranwalts vom 20. Dezember 1990 in diesem Verfahren verwiesen.

    Wie dem Schreiben des Bundeswehrdisziplinaranwalts an den Senat vom 8. Oktober 1990 zu entnehmen war, zu dem sich die Verteidiger des Soldaten unter dem 19. Oktober 1990 äußerten, standen dem Senat außer seinen Akten 2 WDB 22/87, 2 WDB 1/89 und 2 WDB 4/90 die Akten des Truppendienstgerichts Mitte M 7 GL 3/88 und M 7 GL 8/90 sowie sieben Bände Ermittlungsakten des Wehrdisziplinaranwalts zur Verfügung, die er zur Kenntnis nahm und bei seiner Entscheidung in Erwägung zog.

  • BVerwG, 18.04.1989 - 2 WDB 1.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Wie dem Schreiben des Bundeswehrdisziplinaranwalts an den Senat vom 8. Oktober 1990 zu entnehmen war, zu dem sich die Verteidiger des Soldaten unter dem 19. Oktober 1990 äußerten, standen dem Senat außer seinen Akten 2 WDB 22/87, 2 WDB 1/89 und 2 WDB 4/90 die Akten des Truppendienstgerichts Mitte M 7 GL 3/88 und M 7 GL 8/90 sowie sieben Bände Ermittlungsakten des Wehrdisziplinaranwalts zur Verfügung, die er zur Kenntnis nahm und bei seiner Entscheidung in Erwägung zog.

    Dadurch war eine entscheidungserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage gegenüber dem Beschluß des Senats vom 18. April 1989 - 2 WDB 1/89 - eingetreten.

  • BVerwG, 21.09.1984 - 1 DB 31.84

    Disziplinarverfahren - Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung - Einbehaltung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Das Antragsverfahren nach § 120 Abs. 6 Satz 3 WDO ist ein vorläufiges Verfahren, das sich seinem Wesen nach auf summarische Wertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken muß (vgl. BVerwGE 76, 201, 204).
  • BVerwG, 12.04.1988 - 2 WDB 22.87

    Anfechtbarkeit der Einstellungsverfügung - Disziplinargerichtliches Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Wie dem Schreiben des Bundeswehrdisziplinaranwalts an den Senat vom 8. Oktober 1990 zu entnehmen war, zu dem sich die Verteidiger des Soldaten unter dem 19. Oktober 1990 äußerten, standen dem Senat außer seinen Akten 2 WDB 22/87, 2 WDB 1/89 und 2 WDB 4/90 die Akten des Truppendienstgerichts Mitte M 7 GL 3/88 und M 7 GL 8/90 sowie sieben Bände Ermittlungsakten des Wehrdisziplinaranwalts zur Verfügung, die er zur Kenntnis nahm und bei seiner Entscheidung in Erwägung zog.
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen -

    Es kann und muß hier wegen der notwendigerweise summarischen Überprüfung des Vorbringens der Beteiligten im vorliegenden Verfahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. Januar 1991 - 2 WDB 5/90 - m.w.N.) dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit der Soldat zu einzelnen Anschuldigungspunkten der Einleitungsverfügung, z.B. bei der Überweisung von Soldaten und zivilen Patienten, die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sind, an die GHS oder der Überschreitung der Auslastungsquote der in der Abteilung V des Bundeswehrkrankenhauses Ulm verfügbaren Bettenzahl für Soldaten und Zivilisten, im Rahmen seiner Diensttätigkeit oder seiner genehmigten nebenamtlichen Tätigkeit als Sanitätsoffizier in rechtlich vertretbarer Interpretation seiner ärztlichen Berufspflicht und Therapiefreiheit gehandelt oder gegen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Treue- und Gehorsamspflicht, verstoßen hat.

    Es kann hier auch dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die Einleitungsbehörde bei Berücksichtigung des Vorwurfs, der Soldat habe die ärztliche Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten verletzt, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangenn ist; denn eine entsprechende Tatsachenermittlung und Beweisführung ist im vorliegenden Verfahren nicht möglich, weil es sich seinem Wesen nach auf summarische Wertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken muß (BVerwG Beschluß vom 8. Januar 1991 - 2 WDB 5/90 - m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 12 S 2657/02

    Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Dies ist nach der Rechtsprechung bei einer Gegenvorstellung gegen formell unanfechtbare Beschlüsse der Fall, soweit mit dieser die Verletzung des rechtlichen Gehörs und vergleichbaren prozessualen Unrechts geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.1976, BVerfGE 42, 243 [245] und Beschluss vom 08.07.1986, BVerfGE 73, 322 [326 f.]; BVerwG, Beschluss vom 08.01.1991, NVwZ-RR 1991, 260; vgl. aber zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegenüber Urteilen BVerwG, Beschluss vom 08.03.1995, NJW 1995, 2053).

    Die Gegenvorstellung stellt in diesem Falle eine Aufforderung an das Gericht dar, die eigene Entscheidung aus nachträglich besserer Einsicht wieder aufzuheben (BVerwG, Beschluss vom 08.01.1991, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 1 E 130/09

    Beschwerdeausschluss; Gegenvorstellung

    Zwar ist eine Gegenvorstellung auch dann möglich, wenn Rechtsmittel in der Sache nicht oder nicht mehr gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1991, NVwZ-RR 1991, 260).
  • BVerwG, 15.11.2005 - 2 WDB 5.05
    Das vorläufige Verfahren gemäß § 126 Abs. 5 Satz 3 WDO muss sich seinem Wesen nach auf summarische Bewertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 2 WDB 5, 90 - <BVerwGE 93, 9 = NZWehrr 1991, 73 = ZBR 1991, 152 [insoweit nicht veröffentlicht]> m.w.N., vom 19. Oktober 1992 - BVerwG 2 WDB 10.92 -, vom 20. September 1993 - BVerwG 2 WDB 10.93, 12.93 - und vom 18. November 2003 - BVerwG 2 WDB 2, 03 - ).
  • OVG Sachsen, 28.08.2000 - 1 E 122/00
    Soweit die Kläger eine Änderung des festgesetzten Gegenstandswertes im Rahmen einer Gegenvorstellung begehren, die auch dann möglich ist, wenn Rechtsmittel in der Sache nicht oder nicht mehr gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1991, NVwZ-RR 1991, 260; Kopp/Schenke, aaO, Vor § 124 RdNr. 9 f.), ist das Verwaltungsgericht selbst - nicht der Senat - zu einer solchen Entscheidung berufen.
  • OVG Brandenburg, 08.09.2000 - 2 D 34/97

    Geltendmachung grober Rechtsverstöße als Voraussetzung gerichtlicher

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 13 M 12.2331

    Gegenvorstellung gegen die Entscheidung über die Erinnerung

    Jene stellt in einem solchen Fall eine Aufforderung an das Gericht dar, die eigene Entscheidung aus nachträglich besserer Einsicht von Amts wegen aufzuheben oder abzuändern (BVerwG, B.v. 8.1.1991 - 2 WDB 5, 90 - BVerwGE 93, 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht